Umgang mit möglichen Interessenskonflikten
Die wissenschaftliche Integrität und die Glaubwürdigkeit der Akademieninitiative ESYS erfordern einen sorgfältigen Umgang mit Interessenkonflikten. Um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, setzt ESYS bereits in seiner Struktur auf die Einbindung vielfältiger Perspektiven.
Darüber hinaus werden zu Beginn von inhaltlichen Aktivitäten mögliche Interessenskonflikte abgefragt, mögliche Interessenskonflikte bei der Auswahl von Personen für die Mitarbeit an inhaltlichen Aktivitäten vom Direktorium sorgfältig abgewogen und mögliche Interessenskonflikte aller Beteiligten offengelegt. Mit diesen Maßnahmen verpflichtet sich ESYS den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis.
Strukturelle Voraussetzungen
Die Arbeit von ESYS fußt auf dem ehrenamtlichen Engagement von Fachleuten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft. Bei allen Fachleuten liegt in der Regel eine gewisse Befangenheit für ihr Forschungs- bzw. Wissensgebiet vor. Das bedeutet, dass eine thematische Arbeit in ESYS ohne jegliche Interessenskonflikte kaum möglich ist. Jedoch gewährleistet die breite disziplinäre und institutionenübergreifende Struktur von ESYS vielfältige Perspektiven und wirkt einseitigen Einflussnahmen entgegen.
ESYS-Gremien (ESYS-Kuratorium und ESYS-Direktorium) sowie AG-Leitungen, sofern Arbeiten im Rahmen von AGs stattfinden, sind mit Wissenschaftler:innen aus unterschiedlichen Disziplinen und verschiedenen Institutionen besetzt. Die Mitglieder von ESYS-AGs sind ebenfalls interdisziplinär und mit Fachleuten aus verschiedenen Institutionen, Unternehmen und weiteren Organisationen besetzt. Diese Vielfalt stellt sicher, dass einzelne Interessen über keine Mehrheiten verfügen und gegenseitig austariert werden.
Darüber hinaus unterliegen alle ESYS-Publikationen einem mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess. Durch die in ESYS verankerte Perspektivenvielfalt sollen nicht nur finanzielle, sondern auch politische und weitere Einflussnahmen verhindert werden.
Selbstauskunft
Zu Beginn jeder inhaltlichen Aktivität in ESYS wird geprüft, ob eine Befangenheit vorliegt. Alle Personen, die als festes Mitglied in einer AG mitarbeiten oder als Autor:in eine Publikation verantworten sollen, füllen zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Selbstauskunftsbogen über mögliche Interessenskonflikte aus. Dies gilt auch für Mitglieder des Direktoriums. Die Fragebögen werden von der Geschäftsstelle in einem vertraulichen Verfahren ausgewertet und die Ergebnisse dem gesamten Direktorium vorgelegt. Zusätzlich wird das Ergebnis des Selbstauskunftsbogens dem ESYS-Kuratorium bei seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Die Selbstauskunftsbögen werden unter Wahrung des Datenschutzes archiviert.
Befangenheitsgründe können beispielsweise vorliegen, wenn eine Person oder Angehörige* einer Person
- direkt finanziell durch die Beratungstätigkeit von ESYS profitieren würden, bspw. durch Beteiligung an einem Start-up oder Unternehmen;
- gegenwärtig oder in der Vergangenheit in einem Unternehmen, für das die Beratungstätigkeit von ESYS von wirtschaftlicher Bedeutung sein kann, gegen Entgelt beschäftigt war oder ist oder eine Organmitgliedschaft innehatte oder innehat;
- persönliche, finanzielle oder immaterielle Zuwendungen von einer dritten Person, einer Vereinigung, einer Gesellschaft, einer Institution oder einem Unternehmen erhalten hat, welche durch die Beratungstätigkeit für ESYS betroffen sein könnten;
- ein unmittelbarer Vor‐ oder Nachteil (z. B. hinsichtlich laufender Patentverfahren oder Projektanträgen bei Dritten) durch die Beratungstätigkeit für ESYS entstehen könnte;
- laufende oder in Aussicht stehende Forschungsmittel erhält bzw. erhalten könnte, deren Zuwender ein besonderes Interesse an einem spezifischen Beratungsergebnis von ESYS haben könnten;
- laufende oder in Aussicht stehende Forschungsmittel oder andere Zuwendungen erhält bzw. erhalten könnte, die in einem so engen inhaltlichen Zusammenhang zur Beratungstätigkeit für ESYS stehen, dass sie eine Besorgnis auf Befangenheit begründen könnten;
- aktiv in einer Vereinigung, einer Gesellschaft, einer Institution, einer Partei oder einem Unternehmen mitwirkt, welche durch die Aussagen der Stellungnahme unmittelbar betroffen sind.
* Angehörige im Sinne dieser Regelung sind Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte / die Ehegattin, der Lebenspartner / die Lebenspartnerin, Geschwister, Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen der Geschwister sowie Geschwister der Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen.
Sorgfältige Abwägung durch das ESYS-Direktorium
Auf Basis der bekannten möglichen Interessenskonflikten wägt das ESYS-Direktorium sorgfältig ab, ob Personen als AG-Mitglied, AG-Leitung, als Autor:in für eine Publikation oder in einer weiteren Funktion an einer inhaltlichen Aktivität beteiligt sein sollten. Insbesondere bei AG-Leitungen bzw. Hauptautor:innen von ESYS-Publikationen gilt dabei besondere Sorgfalt.
Dabei ist zu beachten: Für ESYS ist die Perspektivenvielfalt sowie die Einbindung der praktischen Ebene und von Vertreter:innen aus der Wirtschaft in vielen Fällen wichtig, um anschlussfähige und umsetzbare Handlungsoptionen entwickeln zu können. Daher ist eine AG-Mitgliedschaft sowie eine Autor:innenschaft in ESYS auch dann möglich, wenn mögliche Befangenheitsgründe vorliegen. Das Direktorium stellt jedoch durch eine breite Besetzung sicher, dass sich einzelne Interessen nicht durchsetzen können.
Transparenz
In ESYS-Publikationen werden starke Befangenheitsgründe von allen AG-Mitgliedern und Autor:innen transparent dargelegt. Darüber hinaus wägt das Direktorium gemeinsam mit der ESYS-Geschäftsstelle ab, ob und ggf. welche relativen Befangenheitsgründe offengelegt werden, sofern sie vorliegen.
Sanktionierung
Werden Befangenheitsgründe bekannt, die im Rahmen der Selbstauskunft nicht offengelegt wurden, entscheidet das ESYS-Direktorium über mögliche Konsequenzen, bis hin zu einem möglichen Ausschluss aus der Arbeit in ESYS. Falls ein Direktoriumsmitglied Befangenheitsgründe verschweigt, obliegt die Entscheidung über mögliche Konsequenzen dem ESYS-Kuratorium.
Fragen und Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis, zur wissenschaftlichen Integrität sowie zu möglichen Interessenskonflikten können an die Mitglieder des Direktoriums sowie an die Ombudspersonen von acatech, Leopoldina und der Akademienunion gerichtet werden. Weitere Ombudspersonen finden Sie hier: